Geprüfte Tierpflegemeisterin / Geprüfter Tierpflegemeister (Aufstiegsfortbildung)

Nächster Termin:
Termin auf Anfrage
Gesamtdauer:
780 Stunden
Praktikum:
Nein
Unterrichtssprachen:
  • Deutsch
Veranstaltungsart:
  • Aufstiegsfortbildung 
Angebotsform:
  • Präsenzveranstaltung 
  • Virtuelles Klassenzimmer 
Durchführungszeit:
  • Abendveranstaltung
  • Wochenendveranstaltung
Teilnehmer min.:
5
Teilnehmer max.:
15
Preis:
7.120 € - zzgl. Prüfungsgebühren und Lehrgangsliteratur
Förderung:
  • AFBG (Aufstiegs-BAföG) 
  • Deutsche Rentenversicherung 
Abschlussart:
Bachelor Professional 
Abschlussprüfung:
Ja
Abschlussbezeichnung:
Tierpflegemeister/in
Zertifizierungen des Angebots:
  • Nicht zertifiziert
Angebot nur für Frauen:
Nein
Kinderbetreuung:
Nein
Link zum Angebot:
Infoqualität:
Suchportal Standard Plus

Zielgruppen:
Personen mit einem Berufsabschluss der der Tierhaltung, -pflege -zucht und -aufzucht zugeordnet ist und/oder einer mehrjährigen, einschlägigen Berufserfahrung. Es werden spezifische Qualifikationen vorausgesetzt, die in der Ausbildung zu dem anerkannten Beruf und/oder durch einschlägige Berufserfahrung erworben wurden.
Fachliche Voraussetzungen:
Erfahren sie im Internet oder dem/r zuständigen Mitarbeiter/in im AVT.
Technische Voraussetzungen:
Keine besonderen Anforderungen.
Systematik der Agenturen für Arbeit:
  • D 11593-900 Tierpflegemeister/Tierpflegemeisterin

Inhalte

Geprüfte Tierpflegemeister sind befähigt die Aufgaben eigenständig und verantwortlich wahrnehmen zu können, um als Führungskraft zwischen Planung und Ausführung die Verantwortung für die Verwirklichung tierpflegerischer, wirtschaftlicher und sozialer Zielsetzungen unter Berücksichtigung der Anforderungen des Tier- und Artenschutzes zu tragen. Die Neuordnung des Ausbildungsberufs Tierpfleger/ Tierpflegerin im Jahr 2003 und die damit verbundene Einführung dreier verschiedener Fachrichtungen machten eine umfassende Neuregelung des Tierpflegemeisters erforderlich. Für die Bereiche Forschung und Klinik, Zoo sowie Tierheim und Tierpension liegt nunmehr eine aktuelle Regelung vor, die alle zukünftigen Qualifikationsanforderungen der Tierpflege berücksichtigt.
Der Rahmenplan wurde aus eigener Initiative von Sachverständigen aus Unternehmen der Pharmaindustrie, der Zoos und Tiergärten, der Universitäten, des Deutschen Tierschutzbundes e.V., der Interessengemeinschaft der Tierpfleger/innen und des technischen Personals sowie der Gesellschaft für Versuchstierkunde (GVSOLAS) entwickelt. Er folgt der Struktur der Rechtsverordnung und ist in zwei Teile, die Grundlegenden Qualifikationen sowie die Handlungsspezifischen Qualifikationen geteilt.

Berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse nach AEVO (80 U-Std.)
Der erfolgreiche Abschluss ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung nachzuweisen.

Grundlegende Qualifikationen Teil 1 (200 U-Std.)
- Rechtsbewusstes Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Zusammenarbeit im Betrieb

Handlungsspezifische Qualifikationen Teil 2 (500 U-Std.)
- Handlungsbereich "Betriebstechnik"
- Handlungsbereich "Betriebsorganisation"
- Handlungsbereich "Führung und Personal"

Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.

Erstmals erschienen am 05.03.2024, zuletzt aktualisiert am 28.04.2024