- Zielgruppen:
- alle Interessierten
- Fachliche Voraussetzungen:
- - Gesundheitliche und persönliche Eignung zur Ausübung des Berufs
- mittlerer Schulabschluss, oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss oder Hauptschulabschluss
- oder ein anderer als gleichwertig anerkannten Abschluss, in Verbindung mit dem erfolgreichen Abschluss einer mindestens zweijährigen förderlichen Berufsbildung oder
- erfolgreicher Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung.
- Technische Voraussetzungen:
- Keine besonderen Anforderungen.
- Systematik der Agenturen für Arbeit:
- C 1010-10-10 Ärztliche Fachfortbildung - Humanmedizin (allgemein)
Inhalte
Berufsbild
Hygienekontrolleure und -kontrolleurinnen bzw. Gesundheitsaufseher/innen übernehmen Kontroll- und Beratungsaufgaben im Öffentlichen Gesundheitsdienst, vor allem in den Bereichen Infektionsschutz und Seuchenabwehr, Umwelthygiene sowie Hygiene in Krankenhäusern und anderen Gemeinschaftseinrichtungen.
Sie arbeiten in erster Linie bei kommunalen Behörden der Gesundheitsverwaltung, insbesondere in Gesundheitsämtern.
Die Tätigkeiten sind:
- Infektionsschutz und -prävention, Ermittlungen und Überwachung der Durchführung von Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen, Ausbruchsmanagement
- Überwachung von Trinkwasserversorgungsanlagen und Überwachung der Hygiene des Schwimm- und Badewesens einschließlich medizinischer Bäder und Saunen
- Überwachung der hygienischen Verhältnisse und der Durchführung der angeordneten Maßnahmen in öffentlichen oder gewerblichen Einrichtungen, insbesondere in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Einrichtungen zur Betreuung und Pflege älterer Menschen und andere Gemeinschaftseinrichtungen
- vielfältige weitere Tätigkeiten im Bereich der Umwelthygiene
Kenntnisse
Innerhalb des theoretischen Ausbildung an der Akademie werden Kenntnisse vermittelt zu den Gebieten:
Allgemeine Berufs-, Verwaltungs- und Rechtskunde, Gesundheits- und Umweltrecht; Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten; Hygiene und Überwachung von öffentlichen Einrichtungen; Hygiene und Überwachung von Trink- und Badewasser sowie Abwasser; Umweltbezogener Gesundheitsschutz; vorbeugende Maßnahmen des Katastrophen- und Zivilschutzes; Grundlagen epidemiologischer Erhebungen und Auswertungen.
Lerninhalte
Fach: Arbeitsmethodik und Wissensmanagement (60 Unterrichtsstunden)
Fach: Staatskunde, Rechts- und Verwaltungskunde (90 Unterrichtsstunden)
Fach: Öffentliches Gesundheitswesen (80 Unterrichtsstunden)
Fach: Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten (340 Unterrichtsstunden)
Fach: Umwelthygiene und Gesundheitsschutz (330 Unterrichtsstunden)
Prüfung
Die staatliche Prüfung zur Hygienekontrolleurin und zum -kontrolleur schließt die Gesamtausbildung am Ende des letzten Lehrgangsteils ab. Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung sind:
a) das Berichtsheft über die praktische Ausbildung,
b) die erfolgreiche Teilnahme an der praktischen Ausbildung,
c) die erfolgreiche Teilnahme an der theoretischen Ausbildung und
d) der Nachweis über die erfolgreiche Ausbildung zur/zum Desinfektor/in
Dauer:
Der Ausbildungsbeginn ist der 1. Dezember des Jahres. Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre. Sie gliedert sich in zwei Abschnitte:
- eine praktische Ausbildung (mindesten 3.700 Stunden) und
- eine theoretische Ausbildung (mindestens 900 Unterrichtsstunden), die in vier Teilen durchgeführt wird und sich über das zweite und dritte Ausbildungsjahr verteilt. Der theoretische Unterricht findet überwiegend in Lehrgesprächen statt und wird durch Übungen, Gruppenarbeiten und Exkursionen vertieft.