Lebensmittelrecht kompakt

Nächster Termin:
14.05.2024 - Dienstag
Kurs endet am:
14.05.2024
Gesamtdauer:
8 Stunden in 1 Tag
Praktikum:
Nein
Unterrichtssprachen:
  • Deutsch
Veranstaltungsart:
  • Weiterbildung 
Angebotsform:
  • Präsenzveranstaltung 
Durchführungszeit:
  • Tagesveranstaltung
Teilnehmer min.:
5
Teilnehmer max.:
15
Preis:
190 € - Unsere Veranstaltungen sind in der Regel Teilnehmenden aus den öffentlichen Verwaltungen der Trägerländer, sowie Teilnehmenden aus dem Saarland, vorbehalten. Die Trägerländer der Akademie sind Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Für Teilnehmende aus den Trägerländern und dem Saarland, die Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitswesens wahrnehmen, ist die Teilnahme kostenlos.
Abschlussart:
Zertifikat/Teilnahmebestätigung 
Abschlussprüfung:
Nein
Abschlussbezeichnung:
keine Angaben
Zertifizierungen des Angebots:
  • Nicht zertifiziert
Angebot nur für Frauen:
Nein
Kinderbetreuung:
Nein
Link zum Angebot:
Infoqualität:
Suchportal Standard Plus

Zielgruppen:
Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleure, Verwaltungspersonal im Innendienst der amtlichen Lebensmittelüberwachung
Fachliche Voraussetzungen:
keine
Technische Voraussetzungen:
Keine besonderen Anforderungen.
Systematik der Agenturen für Arbeit:
  • C 0250-15-40 Lebensmittelrecht

Inhalte

Die Fortbildungsveranstaltung befasst sich mit einem „kompakten“ Rundumblick über das Lebensmittelrecht. Sie widmet sich zunächst dem Kerngeschäft in der Überwachung, der eigentlichen Lebensmittelkontrolle vor Ort. Die damit zusammenhängenden, vielschichtigen Aspekte und Kenntnisse zu den lebensmittelrechtlichen Anforderungen und die Möglichkeiten der Überwachung werden vorgestellt – somit die Rechte und Aufgaben der Lebensmittelkontrolle.
Die Anforderungen an die Lebensmittelkontrolle sind mit dem Unionsrecht gestiegen, wichtige Aspekte und auch die Entscheidungen des EuGHs sind zu beachten, außerdem gilt die Kontrollverordnung VO (EU) 2017/625.
Die in der Praxis wichtigen Lebensmittelrechtsnormen – betreffend die VO (EG) Nr. 178/2002 (Basis-Verordnung), das neue Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) sowie die Hygienemaßstäbe der VO (EG) Nr. 852/2004 und der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) – werden diskutiert und auch auf das Thema „Lebensmittelbetrug“ wird eingegangen.
Im Falle von Zuwiderhandlungen werden den Teilnehmern in einem kurzen Überblick die entsprechenden Möglichkeiten im Bußgeldverfahren aufgezeigt.

Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.

Erstmals erschienen am 12.03.2024, zuletzt aktualisiert am 01.05.2024