Einführung in das Ordnungsrecht

Nächster Termin:
Termin auf Anfrage
Gesamtdauer:
8 Stunden in 1 Tag
Praktikum:
Nein
Unterrichtssprachen:
  • Deutsch
Veranstaltungsart:
  • Weiterbildung 
Angebotsform:
  • Präsenzveranstaltung 
Durchführungszeit:
  • Tagesveranstaltung
Teilnehmer min.:
5
Teilnehmer max.:
15
Preis:
189 €
Abschlussart:
Zertifikat/Teilnahmebestätigung 
Abschlussprüfung:
Nein
Abschlussbezeichnung:
keine Angaben
Zertifizierungen des Angebots:
  • Nicht zertifiziert
Angebot nur für Frauen:
Nein
Kinderbetreuung:
Nein
Link zum Angebot:
Infoqualität:
Suchportal Standard Plus

Zielgruppen:
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Ordnungsverwaltung.
Fachliche Voraussetzungen:
keine
Technische Voraussetzungen:
Keine besonderen Anforderungen.
Systematik der Agenturen für Arbeit:
  • C 0250-15-60 Verwaltungsrecht

Inhalte

Das Ordnungsrecht (auch Gefahrenab-wehrrecht oder Polizeirecht genannt) ist eine der „klassischen“ Rechtsmaterien, die die Kommunalverwaltung anzuwenden hat.

Da Brandenburg im Prinzip die Regelungs-systematik aus Nordrhein-Westfalen übernommen hat, sind vor allem zwei Gesetze maßgeblich: Das Ordnungsbehördengesetz (OBG) und das Polizeigesetz (BbgPolG).

Das Seminar dient dem strukturierten Erlernen bzw. Aufarbeiten der Materie mit gezielten Hinweisen u.a. zur sicheren Bestimmung der jeweils zuständigen Behörde und zur Generalklausel des OBG. Wer an dem Seminar teilgenommen hat, betreibt Ordnungsverwaltung nicht (mehr) als Stückwerk von Fall zu Fall, sondern auf systematischer rechtlicher Grundlage – was die Arbeit in der Praxis sehr erleichtert.

Seminarinhalte:
- Aufgaben der Gefahrenabwehr nach OBG Brandenburg und Spezialgesetzen
- Zuständigkeit der Ordnungsbehörde (auch in Abgrenzung zur Polizei)
- Generalklausel (§ 13 OBG) und andere Ermächtigungsgrundlagen mit ihren Voraussetzungen
- Gefahrbegriffe
- Öffentliche Sicherheit und Öffentliche Ordnung
- Auswahl des zutreffenden Adressaten ("Störer")
- Verhältnismäßigkeit, Ermessen und Entscheidungsspielräume
- Anordnung der sofortigen Vollziehung von Verfügungen und deren Begründung
- Verwaltungszwang (Überblick)

Spezielle Themenwünsche und Fragen können eine Woche vor dem Seminar eingereicht werden und finden dann im Seminar Berücksichtigung.

Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.

Erstmals erschienen am 15.03.2024, zuletzt aktualisiert am 09.05.2024