Effektiver Gewässerschutz - die Wasserbehörde als Ordnungsbehörde

Nächster Termin:
04.09.2024 - Mittwoch, Donnerstag 09:00 - 15:30 Uhr
Kurs endet am:
05.09.2024
Gesamtdauer:
16 Stunden in 2 Tagen
Praktikum:
Nein
Unterrichtssprachen:
  • Deutsch
Veranstaltungsart:
  • Weiterbildung 
Angebotsform:
  • Präsenzveranstaltung 
Durchführungszeit:
  • Tagesveranstaltung
Teilnehmer min.:
5
Teilnehmer max.:
15
Preis:
378 €
Abschlussart:
Zertifikat/Teilnahmebestätigung 
Abschlussprüfung:
Nein
Abschlussbezeichnung:
keine Angaben
Zertifizierungen des Angebots:
  • Nicht zertifiziert
Angebot nur für Frauen:
Nein
Kinderbetreuung:
Nein
Link zum Angebot:
Infoqualität:
Suchportal Standard Plus

Zielgruppen:
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Wasserbehörden sowie Wasser- und Bodenverbänden.
Fachliche Voraussetzungen:
keine
Technische Voraussetzungen:
Keine besonderen Anforderungen.
Systematik der Agenturen für Arbeit:
  • C 0430-15 Abwasser, Gewässerschutz, Wasserwirtschaft

Inhalte

Unsere Gewässer sind vielfältigen Beeinträchtigungen und Gefahren ausgesetzt. Den Wasserbehörden kommt die Aufgabe zu, diesen Beeinträchtigungen und Gefahren mit den Mitteln des Ordnungsrechts rechtssicher zu begegnen.
Das Seminar bietet einen systematischen Überblick über die verschiedenen verwaltungsrechtlichen Instrumentarien unter Berücksichtigung wasserrechtlicher Vorgaben. Es werden typische Fallkonstellationen anhand von praktischen Beispielen erläutert und der Erlass entsprechender Ordnungsverfügungen eingeübt. Hierbei werden auch Vorgaben aus neueren Gerichtsentscheidungen berücksichtigt und erläutert.

Seminarinhalte:
-Ermächtigungsgrundlagen für ordnungsbehördliches Einschreiten
-Abgrenzung des Wasserrechts von anderen Rechtsgebieten: Zuständigkeiten
-Tatbestandliche Voraussetzungen des Einschreitens
-Maßnahmen der Gefahrenabwehr, Gefahrerforschungseingriffe
-Befugnisse der Wasserbehörden
-Störerauswahl und sonstige Ermessensentscheidungen der Behörde
-Aufbau und Durchsetzung einer Ordnungsverfügung sowie Handeln ohne Ordnungsverfügung
-Ordnungsrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht bzw. Strafrecht
-Kostenerstattung

Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.

Erstmals erschienen am 08.05.2024, zuletzt aktualisiert am 23.05.2024