Professionelle Opferhilfe: Opferberatung und psychosoziale Prozessbegleitung

Nächster Termin:
08.04.2022 - Fr: 14.00–21.00 Uhr, Sa/So: 10.00–17.00 Uhr Anmeldeschluss: 12.02.2022
Kurs endet am:
19.02.2023
Gesamtdauer:
318 Tage
Praktikum:
Nein
Unterrichtssprachen:
  • Deutsch
Veranstaltungsart:
  • Weiterbildung 
Angebotsform:
  • Präsenzveranstaltung 
Durchführungszeit:
  • Wochenendveranstaltung
  • Insgesamt 300 Stunden - 168 Stunden Präsenzzeit inkl. Supervision - 30 Stunden Peergruppentreffen - 32 Stunden Prozessbeobachtung und Dokumentation - 40 Stunden Vor- und Nachbereitung der Präsenzsitzungen - 30 Stunden für die Erstellung der Abschlussarbeit
Teilnehmer min.:
14
Teilnehmer max.:
16
Preis:
1.980 € - 1.980,00 €, zahlbar in 8 Raten à 247,50 € vom 01.05.2022 bis 01.12.2022
Abschlussart:
Zertifikat/Teilnahmebestätigung 
Abschlussprüfung:
Nein
Abschlussbezeichnung:
Opferberater_in und psychosoziale Prozessbegleiter_in in der professionellen Opferhilfe
Zertifizierungen des Angebots:
keine Angaben
Angebot nur für Frauen:
Nein
Kinderbetreuung:
Nein
Link zum Angebot:
Infoqualität:
Suchportal Standard nicht erfüllt - Weitere Informationen

Zielgruppen:
Fachkräfte aus den Bereichen Soziale Arbeit, Gesundheit, Erziehung und Bildung
Fachliche Voraussetzungen:
1. Hochschulabschluss, insbesondere in den Bereichen Soziale Arbeit, Erziehung und Bildung, Gesundheit 2. In der Regel Praxiserfahrung in sozialen, gesundheitlichen und/oder Bildungsbereichen (beruflicher Kontakt zu Opfern von Straf- und Gewalttaten) 3. Darüber hinaus Zulassungen nach Einzelfallprüfungen möglich
Technische Voraussetzungen:
Keine besonderen Anforderungen.
Systematik der Agenturen für Arbeit:
keine Angaben

Inhalte

Gewalt- und Sexualstraftaten sind eine gesellschaftliche Realität. Oft zeigt sich dabei, dass viele Opfer mit ihren Erfahrungen allein bleiben und erleben, dass professionelle Hilfe nicht selbstverständlich ist. Soziales Umfeld, Institutionen und das Strafverfahren haben eine erhebliche Bedeutung für die Verarbeitung der erlittenen Gewalterfahrung. Zugleich liegt hier die Gefahr einer zusätzlichen Verletzung für die Opfer (z. B. unangebracht beschwichtigendes Verhalten oder Überidentifikation mit dem Opfer). Der Ausbau professioneller Opferhilfe wird daher seit Jahren vorangetrieben.
Das Fachwissen der Opferhelfer_innen basiert auf verschiedenen Disziplinen, vor allem Kriminologie und Viktimologie, Psychologie und Psychotraumatologie sowie verschiedenen Rechtsgebieten, insbesondere Straf- und Strafprozessrecht. Daher setzt sich der Zertifikatskurs mehrperspektivisch aus unterschiedlichen Modulen zusammen. Neben theoretischem Wissen und Fachkenntnissen soll die Arbeit an Fallbeispielen und Praxiserfahrungen mit Selbstreflexion einen wichtigen Stellenwert einnehmen. Ein Supervisionsmodul und Kollegiale Beratung im Rahmen von mehreren Peergruppentreffen werden die Lernprozesse unterstützend und auswertend begleiten. Die Beobachtung und Dokumentation einer Hauptverhandlung unterstützen die Lernprozesse. Ziel der Weiterbildung ist es, Informationen und Techniken für einen angemessenen, an viktimologischen Grundsätzen ausgerichteten Umgang mit Menschen zu vermitteln, die Opfer von Straftaten, insbesondere von Sexual- und Gewaltstraftaten, geworden sind. In allen Modulen werden die jeweils zugrundeliegenden rechtlichen Bestimmungen anwendungsorientiert vermittelt.
Der Zertifikatskurs folgt dem Gebot der Trennung zwischen Beratung und Begleitung. In der Unterscheidung beider Berufsrollen professioneller Opferhilfe befähigt er die Teilnehmenden zur Ausübung von Opferberatung und zur Ausübung der psychosozialen Prozessbegleitung. Die Inhalte des Kurses entsprechen den Mindeststandards, die zur Weiterbildung für psychosoziale Prozessbegleitung von der Justizministerkonferenz im Juli 2014 empfohlen wurden. Der Zertifikatskurs ist als Weiterbildung zur psychosozialen Prozessbegleitung von allen Bundesländern anerkannt.

Bildungsziel

Die Teilnehmer_innen - verfügen über umfassendes Wissen im interdisziplinären Bereich der Opferhilfe, sie können individuelle Prozesse der Opferwerdung einschätzen und Interventionen ableiten. - sind in der Lage, Gesprächsführungs- und Kriseninterventionstechniken unter traumadynamischen Gesichtspunkten anzuwenden. - können Opfer von Straf- und insbesondere von Gewalttaten über ihre Rechte und Pflichten informieren und über Verfahrensabläufe im Straf- oder Zivilverfahren aufklären. - sind befähigt, psychosoziale Prozessbegleitung durchzuführen und damit verbundene spezifische Rollenanforderungen zu reflektieren. - sind in der Lage, Beratungsgespräche Diversity-sensibel und deliktspezifisch differenziert zu gestalten. - können Erkenntnisse der Viktimologie professionell und politisch-ethisch entlang von Qualitätsstandards in der Opferhilfe verwirklichen. - können Praxissituationen kritisch analysieren und bewerten und kommen auch mit neuen, unbekannten Aufgaben in der Praxis zurecht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.

Erstmals erschienen am 16.12.2021, zuletzt aktualisiert am 10.11.2022