- Nächster Termin:
- Termin auf Anfrage
- Gesamtdauer:
- 24 Stunden
- Praktikum:
- Nein
- Unterrichtssprachen:
- Deutsch
- Veranstaltungsart:
- Weiterbildung
- Angebotsform:
- Angebote für Unternehmen Jetzt Anfragen
- Präsenzveranstaltung
- Durchführungszeit:
- Tagesveranstaltung
- Teilnehmer min.:
- 5
- Teilnehmer max.:
- 15
- Preis:
- keine Angaben
- Förderung:
- Betriebliche Weiterbildung Brandenburg
- Abschlussart:
- Zertifikat/Teilnahmebestätigung
- Abschlussprüfung:
- Nein
- Abschlussbezeichnung:
- keine Angaben
- Zertifizierungen des Angebots:
- Nicht zertifiziert
- Angebot nur für Frauen:
- Nein
- Kinderbetreuung:
- Nein
- Link zum Angebot:
- Zum Angebot auf der Anbieter-Webseite
- Infoqualität:
- Suchportal Standard Plus
- Zielgruppen:
- Mitarbeiter/innen von Bewachungsunternehmen, die v.a. als Interventionskräfte, Alarm- und Revierfahrer tätig sind oder eingesetzt werden sollen, Mitarbeiter des Werkschutzes, die im Bereich der Alarmverfolgung o.ä. tätig sind. Das Seminar ist auch zur Auffrischung und Vertiefung vorhandener Grundkenntnisse geeignet.
- Fachliche Voraussetzungen:
- keine
- Technische Voraussetzungen:
- Keine besonderen Anforderungen.
- Systematik der Agenturen für Arbeit:
- C 3015-20 Personenschutz, Veranstaltungsschutz
Inhalte
Diese Ausbildung richtet sich an Mitarbeiter/innen von Bewachungsunternehmen, die v.a. als Interventionskräfte, Alarm- und Revierfahrer tätig sind oder eingesetzt werden sollen, Mitarbeiter des Werkschutzes, die im Bereich der Alarmverfolgung o.ä. tätig sind. Das Seminar ist auch zur Auffrischung und Vertiefung vorhandener Grundkenntnisse geeignet.
Der VSW-BW ist gemäß den VdS-Richtlinien 2172 und 2868 anerkannte Stelle zur Schulung und Wissensfeststellung für Interventionskräfte (IK) von Wach- und Sicherheitsunternehmen. Den Teilnehmern werden hierbei die Schulungsinhalte gemäß VdS 2172 praxisnah vermittelt.
Durch die Wissensfeststellung wird geprüft, ob der Teilnehmer/die Teilnehmerin über die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügt, um in Wach- und Sicherheitsunternehmen die Aufgaben als Interventionskraft im Sinne von VdS 2172 wahrzunehmen.
Inhalt:
Technische Hilfsmittel und Kommunikationstechnik
Dienstkunde (taktische Handlungsgrundsätze)
Rechtliche Grundlagen der Interventionstätigkeit
Umgang mit Menschen
Wissensfeststellung
Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.
Erstmals erschienen am 01.06.2023, zuletzt aktualisiert am 14.05.2024