Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin / zum staatlich anerkannten Erzieher (in Teilzeit)

Nächster Termin:
Klassenbeginn zum Semesterstart im Februar und August in jedem Jahr
Gesamtdauer:
1440 Stunden
Praktikum:
Nein
Unterrichtssprachen:
  • Deutsch
Veranstaltungsart:
  • Studium 
Angebotsform:
  • Präsenzveranstaltung 
Durchführungszeit:
  • Tagesveranstaltung
Teilnehmer min.:
15
Teilnehmer max.:
25
Preis:
keine Angaben
Abschlussprüfung:
Ja
Abschlussbezeichnung:
berufsbegleitende Ausbildung mit dem Ziel der staatlichen Anerkennung zur Erzieherin / zum Erzieher durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Berlin
Zertifizierungen des Angebots:
  • Nicht zertifiziert
Angebot nur für Frauen:
Nein
Kinderbetreuung:
Nein
Infoqualität:
Suchportal Standard Plus

Zielgruppen:
Personen mit abgeschlossener Ausbildung (alle Bereiche), Personen mit Abitur, Personen mit abgeschlossenem Studium (alle Bereiche), Personen mit mittlerem Schulabschluss und 4jähriger Berufserfahrung
Fachliche Voraussetzungen:
- keine -
Technische Voraussetzungen:
Keine besonderen Anforderungen.
Systematik der Agenturen für Arbeit:
keine Angaben

Inhalte

Ziel der Ausbildung ist die Vermittlung einer beruflichen Handlungskompetenz, um selbstständig und eigenverantwortlich in sozialpädagogischen Bereichen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen. Die Ausbildung soll umfassend auf die Komplexität des sozialpädagogischen Berufsfeldes vorbereiten. Neben dem Erwerb von Fach-, Personal- und Sozialkompetenz kommt insbesondere der Methoden- und Lernkompetenz im Hinblick auf die Implementierung des Berliner Bildungsprogramms eine besondere Bedeutung zu.

Die Ausbildung zur Erzieherin / zum Erzieher dauert sieben Semester und wird ausschließlich berufsbegleitend durchgeführt. Der Unterricht findet an zwei Tagen in der Woche an einem Abend und einem ganzen Tag statt.
In jedem Jahr wird es eine Präsenzwoche geben, in der von Montag bis Freitag unterrichtet wird.

Die Leistungsbewertung richtet sich nach der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung an den staatlichen Fachschulen für Sozialpädagogik im Land Berlin (APVO-Sozialpädagogik) und erfolgt nach den in § 58 Abs. 3 des Schulgesetzes festgesetzten Notenstufen. Zum Abschluss des ersten und dritten Semesters erhalten die Studierenden ein Semesterzeugnis und zum Abschluss des zweiten und vierten Semesters ein Jahrgangszeugnis. Spätestens drei Monate nach Beginn des sechsten Semesters muss der Erfahrungsbericht über die praktische Tätigkeit eingereicht werden. Das Schwerpunktthema bedarf der Zustimmung der Fachschule und wird frühestens am Ende des vierten und spätestens zu Beginn des sechsten Semesters vergeben.

Die Fachschulprüfung findet im letzten Semester statt und setzt sich zusammen aus dem Kolloquium zum Erfahrungsbericht, den schriftlichen und den mündlichen Prüfungen. Die Studierenden, die die Prüfungen bestehen, erhalten ein Abschlusszeugnis und von der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung die staatliche Anerkennung als Erzieherin oder Erzieher.

Dieser Berufsabschluss gilt als "Diplom" im Sinne der EU - Richtlinie 92/51/EWG.

www.paedalogik.de/fachschule

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Erstmals erschienen am 24.08.2023, zuletzt aktualisiert am 28.04.2024