Fachkraft für Feststellanlagen gemäß DIN 14677

Nächster Termin:
20.11.2024
Kurs endet am:
20.11.2024
Gesamtdauer:
8 Stunden in 1 Tag
Praktikum:
Nein
Unterrichtssprachen:
  • Deutsch
Veranstaltungsart:
  • Weiterbildung 
Angebotsform:
  • Präsenzveranstaltung 
Durchführungszeit:
  • Tagesveranstaltung
Teilnehmer min.:
5
Teilnehmer max.:
15
Preis:
425 € - zzgl. MwSt. inkl. Prüfungskosten und kompletter Lehrgangsunterlagen
Förderung:
  • Betriebliche Weiterbildung Brandenburg 
Abschlussart:
Befähigungsnachweis 
Abschlussprüfung:
Nein
Abschlussbezeichnung:
keine Angaben
Zertifizierungen des Angebots:
  • Nicht zertifiziert
Angebot nur für Frauen:
Nein
Kinderbetreuung:
Nein
Link zum Angebot:
Infoqualität:
Suchportal Standard Plus

Zielgruppen:
alle Interessierten
Fachliche Voraussetzungen:
1. Die Teilnehmer besitzen bereits Kenntnisse und Erfahrungen mit Voraussetzung Feuer- und Brandschutzabschlüssen (Befähigte Person für Brandschutztüren und -tore) 2. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: - Abschluss in einer elektrischen oder sonstigen technischen Fachrichtung - oder falls kein Berufsabschluss vorhanden, mindestens dreijährige Berufserfahrung im Umgang mit gebäude- und brandschutztechnischen Anlagen - oder Facharbeiter / Geselle gemäß DIN 14675 (Phase Instandhaltung) 3. Elektrofachkraft gemäß DIN VDE 1000-10, mindestens die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EffT) mit Schwerpunkt Instandhaltung von Feststellanlagen
Technische Voraussetzungen:
Keine besonderen Anforderungen.
Systematik der Agenturen für Arbeit:
  • C 3020-20 Brandschutzanlagen, Brandmeldetechnik

Inhalte

Seit 2011 dürfen Feststellanlagen nur noch durch ausgebildete "Fachkräfte für Feststellanlagen" wiederkehrend geprüft und gewartet
werden. Gefordert wird hierfür nach DIN 14677 ein Kompetenznachweis, der alle 5 Jahre aktualisiert werden muss.

Inhalt:
- Geltende gesetzliche Vorschriften und technische Regeln (DIN 14677, DIN 14637, Richtlinie des Deutschen Institutes für
Bautechnik DiBt von 1988)
- Arten, Aufbau und Funktion von Feststellanlagen
- Verantwortlichkeiten der Beteiligten (Betreiber, Instandhalter)
- Wartung und Instandhaltung von Feststellanlagen, Schließmitteln und Abschlüssen
- Prüfung, Nachweisführung

Abschluss:
Prüfung, Kompetenznachweis als Fachkraft für wiederkehrende Prüfung von Feststellanlagen (Gültigkeit: 5 Jahre)

Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.

Erstmals erschienen am 20.02.2024, zuletzt aktualisiert am 15.05.2024