Geprüfte Personalfachkauffrau/ Geprüfter Personalfachkaufmann (Aufstiegsfortbildung) berufsbegleitend / Vollzeit
- Nächster Termin:
- 05.03.2021 - Freitag, Samstag 15:15 - 20:05 (Fr), 07:30 - 14:25 (Sa) Uhr
- Kurs endet am:
- 09.04.2022
- Gesamtdauer:
- 400 Stunden in 400 Tagen
- Praktikum:
- Nein
- Unterrichtssprachen:
- Deutsch
- Veranstaltungsart:
- Aufstiegsfortbildung
- Angebotsform:
- Präsenzveranstaltung
- Durchführungszeit:
- Abendveranstaltung
- Tagesveranstaltung
- Teilzeitveranstaltung
- Wochenendveranstaltung
- Teilnehmer min.:
- 5
- Teilnehmer max.:
- 20
- Preis:
- 3.200 € - zuzüglich Prüfungsgebühren und Lehrgangsliteratur
- Förderung:
- AFBG (Aufstiegs-BAföG)
- Bildungsgutschein
- Abschlussart:
- Bachelor Professional
- Abschlussprüfung:
- Ja
- Abschlussbezeichnung:
- Fachkaufmann/-frau - Personal
- Zertifizierungen des Angebots:
- SGB III-Maßnahmezulassung
- Angebot nur für Frauen:
- Nein
- Kinderbetreuung:
- Nein
- Link zum Angebot:
- Zum Angebot auf der Anbieter-Webseite
- Infoqualität:
- Suchportal Standard Plus
- Zielgruppen:
- Personen, die in der Personalwirtschaft/ Verwaltung tätig sind bzw. tätig sein wollen und nicht über einen entsprechenden Weiterbildungsabschluss verfügen.
- Fachliche Voraussetzungen:
- 1. Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine zweijährige Berufspraxis oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder 3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis Die Berufspraxis in den Absätzen 1 bis 3 muss wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Personalfachkaufmanns haben. 4. Abweichend von den Absätzen 1 bis 3 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. 5. Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung oder aufgrund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen gemäß § 3 Abs. 1 der Ausbilder-Eignungsverordnung gleichwertig sind, zu erbringen.
- Technische Voraussetzungen:
- Keine besonderen Anforderungen.
- Systematik der Agenturen für Arbeit:
- D 71513-901 Geprüfter Personalfachkaufmann/Geprüfte Personalfachkauffrau
Inhalte
- Arbeitsmethodik
. Lerntechniken, Zeitplanung, Gedächtnistraining
- Organisation und Durchführung der Personalarbeit
. der Personalarbeit im Gesamtunternehmen
. personalwirtschaftliches Dienstleistungsange-bot
. Prozesse im Personalwesen
. Projekte planen und durchführen
. Informationstechnologien
. Präsentations- und Moderationstechniken
. Arbeitstechniken und Zeitmanagement
- Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen
. individuelles und kollektives Arbeitsrecht
. Rechtswege und Prozessrisiko
. Einkommens- und Vergütungssysteme
. Sozialversicherungsrecht
. Sozialleistungen des Betriebes
. Personalbeschaffung
. Entgeltabrechnung
- Personalplanung, Personalmarketing und Perso-nalcontrolling
. Konjunktur- und Beschäftigungspolitik
. strategische Unternehmensplanung
. Analyse und Ermittlung von Beschäftigungs-strukturen und Personalbedarf
. Personalcontrolling
- Personal- und Organisationsentwicklung
. Mitarbeiterbeurteilung
. Kompetenzentwicklung der Mitarbeiter
. Qualifikationsanalysen und -programme
. Zielgruppenspezifische Förderprogramme
. Qualitätsmanagement
. Führungsmodelle und -instrumente
. Führungskräfte beraten
. betriebliche Arbeitsformen
- Situationsbezogenes Fachgespräch
Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.
Erstmals erschienen am 18.02.2021, zuletzt aktualisiert am 05.03.2021