Geprüfte Personalfachkauffrau/ Geprüfter Personalfachkaufmann (Aufstiegsfortbildung) berufsbegleitend / Vollzeit

Nächster Termin:
05.03.2021 - Freitag, Samstag 15:15 - 20:05 (Fr), 07:30 - 14:25 (Sa) Uhr
Kurs endet am:
09.04.2022
Gesamtdauer:
400 Stunden in 400 Tagen
Praktikum:
Nein
Unterrichtssprachen:
  • Deutsch
Veranstaltungsart:
  • Aufstiegsfortbildung 
Angebotsform:
  • Präsenzveranstaltung 
Durchführungszeit:
  • Abendveranstaltung
  • Tagesveranstaltung
  • Teilzeitveranstaltung
  • Wochenendveranstaltung
Teilnehmer min.:
5
Teilnehmer max.:
20
Preis:
3.200 € - zuzüglich Prüfungsgebühren und Lehrgangsliteratur
Förderung:
  • AFBG (Aufstiegs-BAföG) 
  • Bildungsgutschein 
Abschlussart:
Bachelor Professional 
Abschlussprüfung:
Ja
Abschlussbezeichnung:
Fachkaufmann/-frau - Personal
Zertifizierungen des Angebots:
  • SGB III-Maßnahmezulassung 
Angebot nur für Frauen:
Nein
Kinderbetreuung:
Nein
Link zum Angebot:
Infoqualität:
Suchportal Standard Plus

Zielgruppen:
Personen, die in der Personalwirtschaft/ Verwaltung tätig sind bzw. tätig sein wollen und nicht über einen entsprechenden Weiterbildungsabschluss verfügen.
Fachliche Voraussetzungen:
1. Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine zweijährige Berufspraxis oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder 3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis Die Berufspraxis in den Absätzen 1 bis 3 muss wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Personalfachkaufmanns haben. 4. Abweichend von den Absätzen 1 bis 3 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. 5. Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung oder aufgrund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen gemäß § 3 Abs. 1 der Ausbilder-Eignungsverordnung gleichwertig sind, zu erbringen.
Technische Voraussetzungen:
Keine besonderen Anforderungen.
Systematik der Agenturen für Arbeit:
  • D 71513-901 Geprüfter Personalfachkaufmann/Geprüfte Personalfachkauffrau

Inhalte

- Arbeitsmethodik
. Lerntechniken, Zeitplanung, Gedächtnistraining
- Organisation und Durchführung der Personalarbeit
. der Personalarbeit im Gesamtunternehmen
. personalwirtschaftliches Dienstleistungsange-bot
. Prozesse im Personalwesen
. Projekte planen und –durchführen
. Informationstechnologien
. Präsentations- und Moderationstechniken
. Arbeitstechniken und Zeitmanagement
- Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen
. individuelles und kollektives Arbeitsrecht
. Rechtswege und Prozessrisiko
. Einkommens- und Vergütungssysteme
. Sozialversicherungsrecht
. Sozialleistungen des Betriebes
. Personalbeschaffung
. Entgeltabrechnung
- Personalplanung, Personalmarketing und Perso-nalcontrolling
. Konjunktur- und Beschäftigungspolitik
. strategische Unternehmensplanung
. Analyse und Ermittlung von Beschäftigungs-strukturen und Personalbedarf
. Personalcontrolling
- Personal- und Organisationsentwicklung
. Mitarbeiterbeurteilung
. Kompetenzentwicklung der Mitarbeiter
. Qualifikationsanalysen und -programme
. Zielgruppenspezifische Förderprogramme
. Qualitätsmanagement
. Führungsmodelle und -instrumente
. Führungskräfte beraten
. betriebliche Arbeitsformen
- Situationsbezogenes Fachgespräch

Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.

Erstmals erschienen am 18.02.2021, zuletzt aktualisiert am 05.03.2021