Fortbildungslehrgang für Sachkundige nach TRGS 519 Anlage 4 ("Auffrischungslehrgang" für den Sachkundenachweis nach RRGS 519 Anlage 4)

Nächster Termin:
06.03.2019 - Mittwoch
Kurs endet am:
06.03.2019
Gesamtdauer:
8 Stunden in 1 Tag
Praktikum:
Nein
Unterrichtssprachen:
  • Deutsch
Veranstaltungsart:
  • Weiterbildung 
Durchführungszeit:
  • Tagesveranstaltung
Teilnehmer min.:
6
Teilnehmer max.:
20
Preis:
295 €
Förderung:
  • Arbeitsagentur
Abschlussart:
Zertifikat/Teilnahmebestätigung 
Abschlussprüfung:
Nein
Abschlussbezeichnung:
keine Angaben
Zertifizierungen des Angebots:
  • SGB III-Maßnahmezulassung 
Angebot nur für Frauen:
Nein
Kinderbetreuung:
Nein
Link zum Angebot:
Infoqualität:
Suchportal Standard nicht erfüllt - Weitere Informationen

Zielgruppen:
Sachkundige gem. TRGS 519, deren Erwerb der Sachkunde schon längere Zeit zurückliegt und dessen Geltungsdauer abläuft, Bauleiter von Sanierungsbaustellen, Dachdecker, Zimmerleute
Fachliche Voraussetzungen:
Bei der Anmeldung zu diesem Lehrgang ist zwingend eine Kopie der Urkunde der aktuellen Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 4 vorzulegen.
Technische Voraussetzungen:
Keine besonderen Anforderungen.
Systematik der Agenturen für Arbeit:
  • C 0035 Ausbau

Inhalte

Sachkundige gemmäß TRGS 519 haben die Pflicht, sich regelmäßig über die Neuerungen der TRGS 519 sowie zum aktuellen Stand der Technik bezüglich Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten bei Asbest zu informieren. Der bereits erworbene Sachkundenachweis nach TRGS 519 Anlage 4 gilt für den Zeitraum von sechs Jahren (Gefahrstoffverordnung).
Sachkundige, die den Grundlehrgang nachweislich bestanden haben, müssen alle 6 Jahre einen Wiederholungslehrgang besucht haben und können damit ihre Sachkunde verlängern lassen.
Dieser Lehrgang ist als Fortbildungslehrgang zur Verlängerung der Geltungsdauer der Sachkunde anerkannt. (Sachkundenachweise, die vor dem 1. Juli 2010 erworben und nicht durch einen Fortbildungskurs verlängert wurde, sind nicht mehr gültig.)

- Kenntnisauffrischung über die aktuellen Änderungen der TRGS in der neuen Fassung, Aktualisierungen aus dem Vorschriften- und Regelwerk
- Eigenschaften und Verwendung von Asbest sowie damit verbundener ordnungsgemäßer Umgang
- Hinweise zu Verwendungsbeschränkungen sowie technische und organisatorische Maßnahmen, Arbeitsmedizinische Vorsorge und PSA

Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.

Erstmals erschienen am 27.02.2019, zuletzt aktualisiert am 27.02.2019